Corona: Soforthilfe für Berliner Kultur und Medienunternehmen
Die Kultur- und Medienunternehmen stehen aufgrund der Corona-Pandemie vor großen Herausforderungen. Das Land Berlin stellt für diese Unternehmen Zuschüsse bis zu EUR 25.000 zur Überwindung einer existenzbedrohenden Wirtschaftslage zur Verfügung. In begründeten Ausnahmefällen können Zuschüsse bis zu EUR 500.000 beantragt werden.
Die Antragstellung für diese Soforthilfe startet im Internet auf der Seite der Investitionsbank Berlin am Montag den 11.05.2020 und endet am Freitag den 15.05.2020. Die Anträge sind nur digital im Internet zu stellen. Für den Antrag müssen folgende Unterlagen bereit gehalten werden:
– Name, Straße, PLZ, Rechtsform, Gründungsdatum, Registernummer, Steuernummer und Umsatzsteuer-ID des Unternehmens, Name des Finanzamts
– Name, Kontaktdaten, Steueridentifikationsnummer, Gültiges Ausweisdokument des Inhabers/der gesetzlichen Vertretung
– Bankverbindung des Unternehmens, die Sie beim Finanzamt angegeben haben
– Liquiditätsplanung über die kommenden 3 Monate (entsprechend der Downloads auf der IBB-Internetseite)
– Unterlagen von Darlehen zur Liquiditätssicherung, sofern bereits beantragt
– Gewerbeanmeldung
– Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre (ggf. BWA für 2019)
– Aktuelle BWA 2020
Antragsberechtigt sind Kultur- und Medienunternehmen mit in der Regel über 10 Beschäftigten und einer Betriebsstätte oder dem Sitz in Berlin. Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz der letzten 3 Jahre von mehr als EUR 10 Mio. sowie alle nicht im Antragsformular genannte Branchen (z. B. Galerien).