Internationales Steuerrecht

27. September 2018

Zertifizierte Fachberatung für Sie

Jede Person mit grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Interessen kommt nicht umhin, sich mit einer Fülle an steuerrechtlichen Sonderregelungen auseinander zu setzen. Zu beachten sind Vorschriften des nationalen und europäischen Steuerrechts, bilaterale Vereinbarungen und Rechtsprechung.

Das so genannte Welteinkommensprinzip und die unterschiedliche Behandlung einzelner Sachverhalte in verschiedenen Steuersystemen einzelner Länder können dazu führen, dass dieser sowohl im Inland als auch im Ausland der Besteuerung unterliegt. Es besteht die Gefahr der Doppel- bzw. Mehrfachbesteuerungen. Die Steuergesetze können aber auch die grenzüberschreitenden Aktivitäten fördern, wenn durch besondere Gestaltungsmöglichkeiten, die sich aus der internationalen Tätigkeit ergeben, eine geringere Steuerbelastung erreicht wird.

Die Komplexität der Materie erfordert ein Höchstmaß an Kompetenz. Daher werden seit wenigen Jahren praxiserprobte Fachberater für Internationales Steuerrecht nach Absolvierung umfassender Lehrgänge von der Steuerberaterkammer geprüft und bestellt. Zwei der wenigen Fachberater sind seit Jahren erfolgreich in unserer Kanzlei tätig. Durch laufende Fortbildung und ein breit aufgestelltes Netzwerk internationaler Partner können wir sowohl Inländer mit Auslandsbeziehungen als auch Ausländer mit Inlandsbeziehungen kompetent beraten. Über Themen wie Investieren und Arbeiten im Ausland, Wegzugbesteuerung sowie die steuerliche Perspektive bei Auslandsgeschäften wissen unsere Fachberater bestens Bescheid und geben Ihnen gerne eine steuerliche Expertise.

Wir verstehen uns als langfristige Partner und halten Ihnen als Steuerberater für internationales Steuerrecht, Steuerberater für Immobilien und Steuerberater für Existenzgründer den Rücken frei. Arps-Aubert + Partner ist ihr Spezialist, wenn es um Steuern geht!

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