Internationales Steuerrecht für Arbeitnehmer

27. September 2018

Wir unterstützen Sie bei allen Fragen zur Besteuerung von Arbeitseinkünften in Deutschland.

  • Entsendung
  • Grenzgänger/-pendler
  • Gestaltungen

Wir unterstützen Sie bei allen Fragen zur Besteuerung von Arbeitseinkünften in Deutschland, und zwar sowohl im Falle eines Wegzugs und/oder der Arbeitnehmer-Entsendung als Expatriate in das Ausland. Nach Deutschland entsandten ausländische Arbeitnehmern helfen wir bei der Einordnung und Erfüllung ihrer inländischen Steuerpflichten.

Die besondere Besteuerung von Arbeitslohn in ausländischen Staaten, bestehende Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und weitere Spezialthemen – z.B. Betriebsstättenproblematik, Geschäftsführervergütungen, Abfindungen und Altersvorsorge – erfordern ein Höchstmaß an Kompetenz Ihres steuerlichen Beraters. Unsere Berater verfügen nach Absolvierung eines Fachberaterlehrgangs für Internationales Steuerrecht über entsprechendes Know-How.

Im Rahmen unserer Gestaltungsberatung geben wir Ihnen Hinweise zur Berücksichtigung unterschiedlicher Steuersysteme im Rahmen von Gehaltsvereinbarungen und zu Steuerausgleichsmodellen. Für Arbeitgeber ermitteln wir die bei einer Auslandsentsendung entstehenden Effektivkosten.

Unser Leistungsprofil zur Lohn- und Gehaltsabrechnung beinhaltet eine Vielzahl von Beratungssegmenten zu innovativen Vergütungsformen und freiwillig sozialen Leistungen.

Arps-Aubert + Partner ist Ihr professioneller Steuerberater für Internationales Steuerrecht. In puncto Besteuerung von Unternehmen innerhalb Deutschlands sind Sie bei uns ebenfalls an der richtigen Adresse.

Unsere auf Digitalisierung spezialisierten Steuerberater zeichnen sich durch langjährige Erfahrung aus und stehen Ihnen kompetent zur Seite.

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