Buchhaltung für Arzt, Zahnarzt, Apotheken und Pflegedienste

30. September 2018

Finanzbuchhaltung für Heilberufe

Eine ordnungsgemäße Finanzbuchhaltung bildet eine wesentliche Grundlage für eine profitable Praxisführung und Unternehmensführung. Für niedergelassene Ärzte und Zahnärzte sowie Apotheken und Pflegedienste ist neben einer präzisen Buchhaltung auch die zeitnahe Anwendung effizienter Controlling-Maßnahmen von entscheidender Bedeutung. Neben der Steuerung und der Verwaltung der Finanzen gehört eine ausführliche betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) zu den Grundbausteinen einer kontrollierten Buchhaltung für Ärzte und Zahnärzte, Apotheken und Pflegediensten. Sie bietet einen regelmäßigen Überblick über die Einnahmen und Ausgaben der Praxis bzw. des Unternehmens ggf. unterstützt durch Kostenstellen- und Kostenträgerrechnungen. Durch effizientes Controlling kann die Rentabilität und Wirtschaftlichkeit der Praxis zudem weiter gewährleistet und unter Umständen gesteigert werden.

Mit unserer Hilfe werden Sie schnell erkennen, welche Vorteile eine durchdachte und zeitnahe Erfassung der laufenden Geschäftsvorfälle Ihrer Praxis mit sich bringt. Gemeinsam mit Ihnen organisieren wir eine optimale Struktur für Ihre Buchhaltung und besprechen den Aufbau der betriebswirtschaftlichen Auswertung. Dabei konzentrieren wir uns auf die wesentlichen Kennzahlen. So werden Sie schnell die Aussagekraft einer übersichtlichen Auswertung erkennen, die ein aktives Controlling Ihrer Praxis und detaillierte Planungsrechnungen – auch zur potenziellen Steuerbelastung – ermöglicht. Unsere Buchhaltung für Ärzte und Zahnärzte, Apotheken und Pflegedienste bietet Ihnen damit einen konkreten Mehrwert – keinen „Zahlenfriedhof“. Laufende Beratungsgespräche auf Basis des Zahlenwerks sind für uns selbstverständlich. Im Rahmen unserer Arbeit prüfen wir Ihre Leistungen auch unter umsatzsteuerlichen Gesichtspunkten.

Neben unserer sorgfältigen Buchhaltung für Ärzte und Zahnärzte, Apotheken und Pflegedienste bieten wir Ihnen eine ausführliche Steuerberatung für Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Pflegeeinrichtungen und Apotheken. Unsere Steuerberatung im Bereich Gesundheitswesen umfasst unter anderem folgende Dienstleistungen:

  • Investitions- und Finanzierungsplanung
  • Digitale Buchhaltung, täglich - wöchentlich - monatlich
  • Branchenauswertungen, Branchenvergleich
  • Einkommenssteuererklärung; ggf. auch Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung
  • Lohnabrechnung mit Beratung zur Nutzung von Vergütungsbausteinen und Vergütungsmodellen zur Mitarbeiterbindung und -motivation
  • Gestaltungsberatung zum steueroptimierten Vermögensaufbau
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)
  • Controlling; Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung

Weitere Informationen zu unserer Buchhaltung direkt vom Steuerberater erhalten Sie ebenfalls auf unserer Webseite.

Buchhaltung einfach gemacht

Sie möchten den Aufwand für sich auf ein Minimum reduzieren? Übermitteln Sie uns einfach Ihre Belege per Fax oder Scan-Datei. Das ist alles – mehr brauchen Sie nicht zu tun. Die Kontoauszugsinformationen erhalten wir direkt von Ihrer Bank. So werden Doppelerfassungen vermieden, jedweder Belegtransport entfällt und es entsteht eine topaktuelle Buchhaltung für Ärzte und Zahnärzte. Haben Sie die derzeitigen Abläufe zur Buchhaltung einmal auf Effizienz untersucht? Unser System bietet Ihnen weitere Vorteile: Kassenbuch, Auswertungen und Zahlungsverkehr können Sie über unser gesichertes Internetportal abwickeln bzw. einsehen.

Apotheken und Pflegedienste: Rettung bei steuerlichen Angelegenheiten

Inhaber von Apotheken sehen sich vor besondere steuerliche Aufgaben gestellt, die es mit einer sorgfältigen Finanzbuchhaltung zu bewältigen gilt. Von der Finanzierungsplanung über die Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung bis hin zur ordnungsgemäßen Führung der Apothekenkasse — von Arps-Aubert + Partner hilft Ihnen, alle steuerlichen Angelegenheiten zu meistern, sodass Sie der Betriebsprüfung gelassen entgegensehen können.

Auch bei Pflegediensten ist eine sorgfältige und kontrollierte Buchführung vonnöten, um die beträchtlichen steuerlichen Herausforderungen zu stemmen. Insbesondere Kenntnisse der Pflegebuchführungsverordnung (PBV) sind elementar. Brennpunkte wie Einkommenssteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer werfen bei vielen Pflegediensten Steuer-Fragen auf, ebenso die korrekte Anwendung der Pflegebuchführungsverordnung. Mit unserer Steuerberatung können Sie den Anforderungen gelassen entgegen sehen und sich sorgenfrei auf den laufenden Praxisbetrieb konzentrieren.

Profitieren Sie von unseren besonderen Branchenkenntnissen. Als erfahrener Steuerberater für Apotheken und Steuerberater für Pflegedienste stehen wir Ihnen jederzeit mit unserem Know-how zur Seite. Wir verfügen über zahlreiche Referenzen. Ob Pflegebuchführungsverordnung oder Buchhaltung Arzt, Zahnarzt oder andere medizinische Einrichtungen - profitieren Sie von unserer umfangreichen Expertise!

Gewinnermittlung für Heilberufe

Zu einer effektiven Buchhaltung für Ärzte und Zahnärzte gehört ebenfalls die korrekte und ausführliche Ermittlung der erwirtschafteten Gewinne. Für steuerliche Zwecke ist es in der Regel ausreichend, den Gewinn von Freiberuflern durch sog. Einnahmen-Überschussrechnung zu ermitteln. Diese Form der Gewinnermittlung durch Errechnung des Einnahmenüberschusses ist ausschließlich von Zahlungsströmen geprägt und für betriebswirtschaftliche Analysen häufig ungeeignet. Durch eine qualitativ hohe Buchführung können wir dennoch Auswertungsformen ermöglichen, die Ihnen mittels Darstellung der erbrachten Leistungen ein unverzerrtes Bild der Ertragslage Ihrer Praxis liefern. Mit unserer Buchhaltung für Ärzte und Zahnärzte wird Ihnen zu jeder Zeit ein übersichtlicher Einblick in Ihre Finanzen, steuerlichen Unterlagen und dem Erlös Ihrer Arzt- oder Zahnarztpraxis ermöglicht.

Aber auch aus anderen Gründen kann es sinnvoll sein, den Gewinn (freiwillig) durch Aufstellung einer Bilanz zu ermitteln. Insbesondere in Fällen von Berufsausübungsgemeinschaften kann diese Vorgehensweise zur besseren Darstellung der Anteile am Praxisvermögen angezeigt sein. Aber auch für die Einzelpraxis sollte die optimale Form der Gewinnermittlung genau überlegt sein. Durch Bilanzierung kann in Einzelfällen die Nutzung von steuerlichen Wahlrechten, z. B. die Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen eröffnet werden. Ein Wechsel der Gewinnermittlungsart ist in der Regel zeitnah, d. h. zu Beginn des Kalenderjahres anzuzeigen.

Neben unserer ausführlichen Buchhaltung für Ärzte und Zahnärzte erstellen wir die geeignete Gewinnermittlung für Ihre Praxis, inklusive der Erläuterungsberichte und detaillierten Darstellungen der Anteile der Gesellschafter am Praxisvermögen. So erhalten Sie unabhängig von den beim Finanzamt einzureichenden Unterlagen ein nachvollziehbares und übersichtliches Bild über das abgelaufene Wirtschaftsjahr. Diese aussagefähigen Unterlagen dienen auch zur Vorlage als Bonitätsnachweis bei Ihrer Bank.

Selbstverständlich erstellen wir für Sie auch alle notwendigen Steuererklärungen - wir stehen Ihnen als erfahrene Steuerberater für Ärzte und Steuerberater für Zahnärzte jederzeit zur Seite!

Lohnbuchhaltung für Heilberufe

Erwarten Sie von uns mehr als bloße Abrechnung. Mit unserer Buchhaltung für Ärzte und Zahnärzte, Apotheken und Pflegedienste informieren wir Sie auf Basis der gesetzlichen Möglichkeiten anlassbezogen über Gestaltungen, die bei gleichem geldwerten Vorteil zu einer Senkung der Lohnnebenkosten führen können. Hierdurch können erstaunliche Effekte eintreten: Neben der Kostenersparnis für Sie als Praxisinhaber stärken Sie gleichzeitig die Motivation Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und tragen so zur Bindung des Personals an Ihr Unternehmen bei. Aus der laufenden Abrechnung erkennen wir diese Beratungsansätze und zeigen Ihnen mögliche Alternativen anhand konkreter Berechnungen auf. Beispielhaft genannt sei die Gestellung von Dienstwagen, die Überlassung von Benzingutscheinen, Computern oder Restaurantschecks. Bei uns werden Sie auch im Bereich Lohn- und Gehaltsabrechnung laufend beraten!

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