Steuerberatung

3. Mai 2018

Als Unternehmer haben Sie zahlreiche steuerliche Deklarations- und Anzeigepflichten zu erfüllen.

Damit Sie nichts verpassen und sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, nehmen wir Ihnen diese bürokratischen Lasten ab. Sämtlichen Schriftverkehr mit dem Finanzamt und anderen Behörden erledigen wir für Sie. Wir stellen alle notwendigen Anträge und wahren Ihren Rechtsschutz durch fristgerechte Einlegung von Rechtsbehelfen. Sollte eine Klage vor dem Finanzgericht oder dem Bundesfinanzhof notwendig sein, sind wir Ihr Anwalt.

Wir machen Ihre Steuerbelastung planbar. Im Rahmen unserer Herbst-Strategiegespräche zeigen wir Ihnen auf, mit welchen Beträgen Sie rechnen können und welche wirtschaftlich sinnvollen Gestaltungen zu einer Minderung der Steuerbelastung führen würden.

Wir überprüfen die Rechtsform Ihres Unternehmens unter steuerrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Aspekten und erstellen entsprechende Belastungsvergleiche. Mit uns haben Sie Berater an Ihrer Seite, die mitdenken und sich aktiv an der Entwicklung Ihrer Selbständigkeit beteiligen.

Bei Prüfungen des Finanzamts und der Sozialversicherungsträger profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und einer professionellen Vorbereitung und Begleitung der Prüfung. Wir stehen Ihnen sowohl als erfahrener Steuerberater für Unternehmen als auch als kompetenter Steuerberater für Freiberufler und Freelancer beratend zur Seite!

Unser Leistungsprofil im Bereich Steuerberatung für Unternehmer umfasst u.a.

  • Steuerplanung, Belastungsvergleiche
  • Steuersatzoptimierung durch Ausübung von Wahlrechten
  • Steuerorientierte Bilanzpolitik
  • Rechtsformwahl unter steuerlichen Aspekten
  • Beratung zur Unternehmensnachfolge
  • Umwandlungen
  • Prüfung von Verträgen unter steuerlichen Gesichtspunkten
  • Strategien bei außerordentlichen Einkünften
  • Optimierung von Verlustrückträgen
  • Betriebliche Altersversorgung

Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bilden Sachverhalte mit Auslandsbezug.

Für Sie als Unternehmer können sich in diesem Zusammenhang zahlreiche Fragen stellen, z. B.

  • Welche inländischen Pflichten und/oder Folgen ergeben sich für mich bei Begründung einer Betriebsstätte im Ausland?
  • Können im Ausland erlittene Verluste mit inländischen Einkünften verrechnet werden?
  • Was muss ich bei der Beteiligung an ausländischen Gesellschaften beachten?
  • Wie wird meine ausländische Gesellschaft (z.B. englische Ltd., niederländische BV, amerikanische LLC) mit Ihren inländischen Aktivitäten behandelt?
  • Welche steuerlichen Folgen hat ein Wohnsitzwechsel ins Ausland?
  • Was passiert bei Entsendung eines Arbeitnehmers ins Ausland?
  • Welche steuerrechtlichen Besonderheiten gibt es bei EU-Sachverhalten?
  • Wie wird eine Doppelbesteuerung von ausländischen Einkünften vermieden?
  • Welche Meldepflichten spielen eine Rolle?
  • Wie bekomme ich als Unternehmer die im Ausland gezahlte Vorsteuer zurück?

Diese und andere Fragen beantworten wir Ihnen im Rahmen unseres Beratungsprofils. Wir sind Ihr professioneller Steuerberater für Internationales Steuerrecht.

Übrigens: Auf Sie warten weitere informative Beiträge. Wir erklären Ihnen beispielsweise wie Sie als Freiberufler die Gewerbesteuer vermeiden können. Wir unterstützen aber auch Privatpersonen. Wenn Sie wissen möchten, wie Sie zu zahlenden Unterhalt von der Steuer absetzen können, sind Sie bei uns ebenfalls goldrichtig.

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