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Steuernews September 2010

Liebe Mandanten,
gerne informieren wir Sie auch heute wieder kurz über Aktuelles aus dem Steuerrecht. Tagesaktuelle Informationen finden Sie auch im Newsbereich unserer Homepage unter: http://www.arps-steuerberater.de/news.html.

Die Tage werden spürbar kürzer und das erste Weihnachtsgebäck steht bereits in den Supermärkten. Mit dem Jahreswechsel endet auch die Abgabefrist für die Steuererklärungen 2009. Sollten Sie uns noch keine Unterlagen übergeben haben, Haben wir zur Orientierung eine Checkliste zur Einkommensteuer für Sie aufbereitet. Sie finden diese – und weitere nützliche Arbeitshilfen – in unserem exklusiven Service-Portal unter: http://www.arps-steuerberater.de/service-portal.html. Die Zugangsdaten erhalten Sie auf Anfrage von unserem Sekretariat.

Ein großer Erfolg war wieder unser Mandantenabend am 30. Juni 2010. Für das positive Feedback zu dem Vortrag „Hacking for Manager – Datensicherheit im Alltag“ möchten wir uns an dieser Stelle bedanken. Einige Impressionen der Veranstaltung im Spree-Speicher finden Sie auf unserer Homepage unter: http://www.arps-steuerberater.de/forum/mandantenabende/was-war-2010.html. Wir planen auch für das kommende Jahr ein ähnliches Event, zu dem wir Sie auf diesem Wege rechtzeitig einladen werden.

Wir beraten Sie gerne!

Noch mehr Aufwand durch neues Bilanzrecht

Bereits seit dem letzten Jahr gilt in Deutschland ein neues Bilanzrecht, welches ab 2010 seine volle Wirkung entfaltet.  Ziel des sog. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes ist eine Angleichung des deutschen Rechts an internationale Standards. Hierdurch soll sich die Aussagekraft des Jahresabschlusses deutlich verbessern. Um den internationalen Anforderungen der Kapitalmärkte besser gerecht zu werden, sind die handelsrechtlichen Wertansätze künftig nach neuen Kriterien zu ermitteln.

Allerdings haben diese hehren Ziele auch einige Nachteile:

So war es in der Vergangenheit möglich, dass die Handelsbilanz, zu deren Aufstellung jeder Kaufmann verpflichtet ist, regelmäßig auch mit der sogenannten Steuerbilanz übereingestimmt hat. Diese wiederum war und ist Grundlage für die Steuerberechnung. Etwaige Abweichungen haben wir bislang in einer Überleitungsrechnung dargestellt. Mit dem neuen Recht fallen diese beiden Bilanzen künftig so deutlich auseinander, dass die Aufstellung von zwei Jahresabschlüssen notwendig werden kann.  Handelsrechtliche Wertansätze dürfen nämlich nicht mehr in die Steuerbilanz übernommen werden.

Als weitere bedeutsame Neuerung ist jeder Kaufmann ab 2012 verpflichtet, den Jahresabschluss in elektronischer Form beim Finanzamt einzureichen.  Hierfür sind umfangreiche Maßnahmen im Bereich des betrieblichen Rechnungswesens vorzunehmen. Wie auch schon in der Vergangenheit, haben wir für Sie bereits vorgedacht und alle technischen Voraussetzungen hierfür  geschaffen.

Überraschung aus München

Erhalten Sie erst nach langer Zeit Einkommensteuererstattungen für frühere Jahre,  werden diese mit 6 % p.a. verzinst. Diese Erstattungszinsen waren bislang im Jahr des Zuflusses zu versteuern.

Nunmehr hat der Bundesfinanzhof in München seine Rechtsprechung geändert und angeordnet, dass der Empfänger derartige Zinsen nicht mehr in der Steuererklärung anzugeben hat. Zinsen, die der Steuerpflichtige an das Finanzamt zahlt (Nachzahlungszinsen), dürfen auch weiterhin nicht abgezogen werden.

Was bedeutet das für Sie?

Erhalten Sie Zinsen vom Finanzamt, die die Erstattung von Einkommen- oder Körperschaftsteuer betreffen, bleiben diese künftig steuerfrei. Für bereits versteuerte Beträge werden wir im Einzelfall prüfen, ob eine Änderung der Steuerfestsetzung zu Ihren Gunsten noch möglich ist.

Fortbildung – Beteiligen Sie den Fiskus!

Mit Weiterbildung schaffen Sie sich neue Chancen.  Das Bundministerium für Bildung und Forschung unterstützt Sie dabei mit einer neuen Bildungsprämie. Diese besteht aus zwei Komponenten:

Prämiengutschein: Mit diesem Gutschein übernimmt der Bund 50 % der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro pro Jahr. Voraussetzung ist, dass Sie erwerbstätig sind und das zu versteuernde Jahreseinkommen derzeit 25.600 Euro bzw. 51.200 Euro bei Verheirateten nicht übersteigt. Auch Berufsrückkehrer oder Personen in Elternzeit können einen Prämiengutschein bekommen. Sie erhalten diesen nach einem Beratungsgespräch.

Weiterbildungssparen: Das Vermögensbildungsgesetz erlaubt eine Entnahme aus angesparten Guthaben, um Weiterbildung zu finanzieren – auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist.  Die Arbeitnehmer-Sparzulage geht dabei nicht verloren.  Im Rahmen eines Beratungsgesprächs wird gemeinsam festgestellt, welche Weiterbildung Ihren beruflichen Fähigkeiten und Wünschen am ehesten entspricht. Im Anschluss erhalten Sie einen Spargutschein, der beim Finanzdienstleister, der die VWL-Beiträge erhält (Bausparkasse, Bank, Versicherung) einzureichen ist.

Die nächste Beratungsstelle finden Sie unter www.bildungspraemie.info

Wichtig: Erst beraten lassen, dann beim Bildungsträger anmelden.

Nur bei uns: FIBU im NU – Die Einfach-Buchführung ohne Belegtransport

Die zunehmende Digitalisierung der Arbeitswelt ist ein Mega-Trend, der nicht mehr aufzuhalten ist. Immer mehr Rechnungen werden papierlos auf elektronischem Weg übermittelt. Für den leistenden Unternehmer ergeben sich hierdurch zahlreiche Vorteile, insbesondere durch Vermeidung von Postlaufzeiten. Wir unterstützen Sie bei der entsprechenden Organisation des betrieblichen Rechnungswesens. Durch einfache digitale Übermittlung der Belege an unsere Kanzlei bleiben die Original-Belege in Ihrem Unternehmen, wir können diese zeitnah buchen und Sie erhalten über ein gesichertes Internetportal laufend Einblick in Ihre Rechnungen und Auswertungen.

Starten Sie jetzt in die Zukunft – mit uns. Weitere Informationen finden Sie hier.