Steuernews Oktober 2011
+ Zusatzrente: Ab 2012 längere Wartezeit!
+ Die Lohnsteuerkarte hat endgültig ausgedient!
+ Gerecht? Beamte fahren besser!
+ Kosten der erstmaligen Berufsausbildung: Gesetzgeber ignoriert erneut Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs
Liebe Mandantinnen, liebe Mandanten, liebe Freunde der Kanzlei,
der Herbst ist traditionell die Jahreszeit, in der es gilt, die Steuerbelastung des laufenden Jahres zu planen und gegebenenfalls sinnvolle Gestaltungsansätze zu besprechen. Im Rahmen unseres Herbst-Strategiegesprächs erhalten Sie detaillierte Informationen hierzu. Gemeinsam prüfen wir unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Lebenssachverhalte und der gesetzlichen Änderungen, welche Schritte zur Minderung der Steuerbelastung sinnvoll sein können und geben Ihnen konkrete Hinweise für eine rechtssichere Umsetzung. Gleichzeitig kümmern wir uns um die Anpassung der im Dezember fälligen Vorauszahlungen.
Mit dem inzwischen verabschiedeten Steuervereinfachungsgesetz hat der Gesetzgeber deutliche Erleichterungen bei elektronisch übermittelten Rechnungen eingeführt. Der digitale Belegaustausch dürfte hierdurch nochmals deutlich an Fahrt gewinnen. Mit unserer internetbasierten Lösung zur Unternehmenssteuerung bieten wir Ihnen ein komfortables Portal zur Verwaltung Ihrer Rechnungen. Informieren Sie sich auf www.fibu-im-nu.de
Weitere tagesaktuelle Informationen aus dem Steuer- und Sozialversicherungsrecht finden Sie hier.
Wir beraten Sie gerne!
von ARPS-AUBERT + Partner
Steuerberatungsgesellschaft
Zusatzrente: Ab 2012 längere Wartezeit!

Der Staat fördert die Altersvorsorge in unterschiedlicher Form. Über den Arbeitgeber gezahlte Beiträge in eine betriebliche Altersversorgung werden im Rahmen von Höchstbeträgen steuer- und abgabenfrei gestellt. Für im Rahmen der Basisabsicherung gezahlte Beiträge für eine zertifizierte private Rentenversicherung werden staatliche Zulagen gewährt. Die Beiträge zu so genannten „Rürup“-Rentenversicherungen mindern als Sonderausgaben anteilig das zu versteuernde Einkommen.
Generell gilt dabei: Die steuerliche Entlastung in der Beitragsphase führt zur steuerlichen Erfassung der Altersbezüge in der Leistungsphase (nachgelagerte Besteuerung).
Ferner sind Lebensversicherungen steuerlich privilegiert: Hat der Vertrag mindestens 12 Jahre bestanden, wird die Differenz zwischen den eingezahlten Beiträgen und der Auszahlungssumme nur zur Hälfte der Besteuerung unterworfen.
In allen Fällen ist Voraussetzung für die steuerliche Förderung, dass die Leistung frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt wird. Hier ergibt sich nun eine wichtige Änderung:
Bei Altersvorsorgeverträgen, die nach dem 31. Dezember 2011 abgeschlossen werden, dürfen die sich ergebenden Altersleistungen nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres ausgezahlt werden.
Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung gilt als Untergrenze für betriebliche Altersver-sorgungsleistungen bei altersbedingtem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben nach dem 31. Dezember 2011 ebenfalls das 62. Lebensjahr.
Wer also die Anhebung der „Wartezeit“ um zwei Jahre vermeiden will, sollte sich sputen und noch in diesem Jahr einen entsprechenden Vertrag abschließen. Zu Vor- und Nachteilen der unterschiedlichen Durchführungswege beraten wir Sie gerne.
Die Lohnsteuerkarte hat endgültig ausgedient!
Zurzeit werden rund 40 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland postalisch über die entsprechend gespeicherten und ab Januar 2012 für sie gültigen Steuerdaten informiert. Die Finanzverwaltung gibt damit jedem die Gelegenheit, die „Elektronischen LohnSteuerabzugsMerkmale“ (ELStAM) zu überprüfen und bei Bedarf beim zuständigen Finanzamt ändern zu lassen. Einen entsprechenden Antrag finden Sie hier.
Wer die Merkmale für das restliche Jahr 2011 auf der Steuerkarte ändern möchte, braucht dazu die (noch) übergangsweise gültige Lohnsteuerkarte aus dem Jahr 2010. Eine Änderung kann hier noch bis zum 30.11.2011 beantragt werden.
Ab dem kommenden Jahr werden die Lohnsteuerabzugsmerkmale wie Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Kirchensteuerzugehörigkeit sowie etwaige Freibeträge in einer Datenbank der Finanzverwaltung vorgehalten und den Arbeitgebern in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. So soll künftig die Kommunikation zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Finanzämtern und Meldebehörden durch ein papierloses Verfahren erheblich vereinfacht und beschleunigt werden.
Um die Bestimmungen des Datenschutzes nicht zu verletzen, wird eine Einsichtnahme des Arbeitnehmers nur mit der persönlichen Identifikationsnummer möglich sein. Außerdem ist nur dem aktuellen Arbeitgeber der Datenabruf erlaubt. Ferner hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, den Abruf für einzelne oder alle Arbeitgeber zu sperren.
Gerecht? Beamte fahren besser!
Die Kosten der Nutzung eines Kraftfahrzeuges steigen unaufhaltsam und bedeuten für viele Autofahrer eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung. Hinzu kommt, dass viele Beschäftigte für ihre dienstlichen Fahrten mit dem privaten Pkw lediglich 0,30 Euro je gefahrenen Kilometer steuerfrei erstattet bekommen können. Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes hingegen können für solche Fahrten bis zu 0,35 Euro steuerfrei erstattet bekommen.
Wer also von dieser Regelung betroffen ist, sollte in seiner Steuererklärung den erhöhten Satz geltend machen und anschließend den Steuerbescheid mit einem Einspruch offen halten, falls die Finanzverwaltung dem Ansatz nicht folgt. In dem Einspruch sollte auf ein nunmehr in dieser Sache beim Bundesverfassungsgericht anhängiges Verfahren hingewiesen werden.
Nicht betroffen sind die Fahrtkosten zur regelmäßigen Arbeitsstelle (sog. Entfernungspauschale). Hier erfolgt ein Ansatz nach wie vor mit 0,30 Euro je Entfernungskilometer.
Kosten der erstmaligen Berufsausbildung: Gesetzgeber ignoriert erneut Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs
Schlechte Nachrichten für alle Studenten: Die vom Bundesfinanzhof in mehreren Urteilen definierte Einordnung der Kosten der erstmaligen Berufsausbildung als Werbungskosten wird nach einer Pressemitteilung des Deutschen Bundestages vom 26.10.2011 von den Finanzämter nicht akzeptiert werden. Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP beschlossen in einer Sitzung des Finanzausschusses eine "Klarstellung der vom Gesetzgeber gewollten Rechtslage" und bestätigten damit indirekt erneut schlecht gemachte Gesetzestexte. Zugleich wird es aber ab 2012 eine Erhöhung des Sonderausgabenabzugs für Ausbildungskosten von derzeit 4.000 auf 6.000 Euro geben. Diese „Wohltat“ läuft jedoch in vielen Fällen ins Leere, da nur Werbungskosten im Wege eines Verlustvortrages in späteren Jahren noch genutzt werden können.
In der Begründung des Änderungsantrages zu den Ausbildungskosten heißt es, mit den Änderungen werde verdeutlicht, "dass die erste Berufsausbildung und das Erststudium als Erstausbildung der privaten Lebensführung zuzuordnen sind". Diese Grundentscheidung folge auch den Grundsätzen des Sozialrechts, in dem diese Ausbildungsbereiche der Bildungsförderung und nicht der Arbeitsförderung unterliegen würden.
Besonders brisant: Die Klarstellungen sollen rückwirkend für die Jahre ab 2004 gelten. Unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schreiben die Koalitionsfraktionen, eine rückwirkende gesetzliche Regelung sei hier zulässig, "da der Gesetzgeber lediglich eine Gesetzeslage wiederherstellt, die vor der Rechtsprechungsänderung durch den BFH einer gefestigten Rechtsprechung und Rechtspraxis entsprach".
Damit dürfte die nächste Klageflut vorprogrammiert sein.


