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Steuernews November 2010

Liebe Mandantinnen, liebe Mandanten, liebe Freunde,

der Jahreswechsel ist in greifbare Nähe gerückt. Mit diesem Newsletter wollen wir Ihnen vor Beginn des Weihnachtstrubels einige Hinweise über aktuell zu beachtende Punkte und anstehende Änderungen geben.

Apropos Weihnachten: Beteiligen Sie den Fiskus an Ihrer betrieblichen Weihnachtsfeier. Weitere Informationen finden Sie hier.

Im Sommer hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass für Zwecke der Grundsteuer eine zeitgemäße Neubewertung erforderlich ist. Im Rahmen einer umfassenden Reform der Gemeindefinanzen ist vor dem Hintergrund klammer kommunaler Kassen damit zu rechnen, dass eine solche Neubewertung zukünftig zu einer deutlichen Mehrbelastung für Hauseigentümer und Mieter führen wird. Der Grundsteuerhebesatz ist im Land Berlin mit 810 % schon heute der deutschlandweit höchste. Aber auch für den Erwerb von Immobilien stehen Steuererhöhungen an. So wird im Land Brandenburg die Grunderwerbsteuer ab 01.01.2011 von derzeit 3,5 auf 5,0 % erhöht.

Aber der Staat nimmt nicht nur – er gibt manchmal auch etwas. Für Arbeitnehmer werden die Weiterbildung und der Vermögensaufbau unter bestimmten Voraussetzungen mit Prämien gefördert. Detaillierte Informationen hierzu mit Handlungsempfehlungen zum Jahresende enthält die kommende Ausgabe unserer Mandantenzeitschrift tatort:Steuern, die Ende November erscheint. Gerne reservieren wir Ihnen schon heute diese Ausgabe: Schreiben Sie uns einfach eine Mail oder rufen Sie unser Sekretariat an.

Der Trend zu weniger Papier macht auch vor der Rechnungslegung nicht hat. Verschlanken Sie Ihre Abläufe und verbessern Sie die Liquidität durch elektronisch erstellte und signierte Rechnungen. Infos hierzu finden Sie auf unserer Website www.fibu-im-nu.de.

Wir beraten Sie gerne!

Interessanter denn je: Geldanlage beim Finanzamt

Häufig gibt es Streitigkeiten über die Höhe der festzusetzenden Steuer. Auch bei streitigen Steuerbeträgen sollte stets eine Zahlung erwogen werden – selbst wenn eine Aussetzung der Vollziehung beantragt oder gewährt wurde. Grund: Eine garantierte 6-prozentige Verzinsung. Diese ist derzeit auf den Kapitalmärkten nur schwerlich erzielbar.

Entgegen einer weit verbreiteten Meinung ist die Zahlung streitiger Steuern weder mit einem rechtlichen noch einem faktischen Anerkenntnis verbunden. Die Erfolgsaussicht eines Einspruchs oder einer Klage wird hierdurch in keiner Weise geschmälert. Die Erfolgsaussicht spielt aber für die Zahlungsfrage ohnehin nur eine untergeordnete Rolle: Ist sie hoch, winkt eine großzügige – nach neuester Rechtsprechung sogar steuerfreie – Rendite. Ist sie gering, wird eine hohe – nicht abzugsfähige – Zinsbelastung vermieden. Die – ggf. freiwillige – Zahlung streitiger Steuern ist also zumindest dann sinnvoll, wenn ausreichend Liquidität vorhanden ist. Im Rahmen unseres Leistungsprofils zur Wahrung Ihres Rechtsschutzes fließen diese Überlegungen in unsere ganzheitliche Beratung ein.

» Mehr Informationen finden Sie hier.

Lohnbuchhaltung 2011: Noch mehr elektronische Meldungen

Im Krankheitsfall oder beim Mutterschutz bestehen gesetzliche Ansprüche auf Lohnfortzahlung. Der Arbeitgeber kann sich die Aufwendungen ganz oder teilweise auf Antrag von den Krankenkassen erstatten lassen. Ab dem kommenden Jahr können diese Anträge nur noch in elektronischer Form gestellt werden. Das bedeutet, dass die Anträge monatlich mit den Gehalts- u. Lohnabrechnungen elektronisch an die Krankenkassen gesendet werden müssen. Monatsübergreifende Anträge sind nicht mehr möglich.

Was bedeutet die Neuregelung für Sie als Arbeitgeber? Neben den bereits bekannten Angaben zu den monatlichen Gehalts- u. Lohnabrechnungen werden künftig auch die Informationen über Krankheitstage sowie Ansprüche auf Mutterschaftsgeld benötigt. Vor der Abrechnung der Gehälter und Löhne für den Januar 2011 ist zu prüfen, ob die Umlagepflicht für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (U1) durch Erhöhung oder Minderung der Anzahl der Arbeitnehmer entfällt oder entsteht. Soweit die Umlagepflicht entsteht, müssen Sie sich zwischen mehreren Erstattungssätzen in Abhängigkeit von der jeweiligen Krankenkasse entscheiden.

Sollten Sie unsere Kanzlei mit der laufenden Lohnbuchhaltung beauftragt haben, haben wir schon mal vorgedacht und alle notwendigen technischen Voraussetzungen für die pünktliche Umsetzung der Neuregelung geschaffen. Sie brauchen sich weiterhin um nichts zu kümmern. Die oben beschriebenen Informationen können Sie uns gerne mit Hilfe eines Online-Formulars zukommen lassen. Sie finden dieses im Service-Portal auf unserer Homepage.

» Schauen Sie doch mal rein...

Offenlegung von Jahresabschlüssen – Verfassungsbeschwerden anhängig

Seit 2007 müssen Kapitalgesellschaften – auch die Rechtsform der GmbH & Co KG – ihre Bilanzen im elektronischen Unternehmensregister beim Bundesanzeiger veröffentlichen. Unter www.ebundesanzeiger.de kann jeder Einblick in den Jahresabschluss nehmen und sich über die Gesellschaft informieren.

Zwar veröffentlichen – auch vor dem Hintergrund der hohen Ordnungsgelder – die meisten Unternehmen ihre Jahresabschlüsse pünktlich, dennoch wird die Kritik an der Veröffentlichung der Firmendaten immer lauter.

Die Unternehmen fürchten die Auswertung und Ausnutzung der Firmendaten durch Wettbewerber, Lieferanten und Kunden. Weiterhin werden die Verstöße gegen die europaweit geltende Regelung selten so konsequent verfolgt wie in Deutschland, so dass weitere Wettbewerbsnachteile entstehen. Die europäischen Firmen gelangen nämlich auf dem einfachen Wege übers Internet an die Daten vieler deutscher Unternehmen, im umgekehrten Fall liegen aber die Daten ausländischer Firmen in dieser Form gar nicht vor.

Mittlerweile sind gegen den Publizitätszwang zwei Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe eingelegt worden (Az.: 1 BA 530/10 und 1 BvR 824110). Die EU-Kommission hat ein Einlenken signalisiert. Der neue Vorstoß hat größere Erfolgsaussichten, insbesondere weil diesmal unterschiedliche Europäische Rechtsauslegungen im Spiel sind. Sollten wir mit der Erledigung Ihrer Publizitätsverpflichtung beauftragt sein, bitten wir um Mitteilung, wenn Sie vor dem Hintergrund der anhängigen Verfahren keine weitere Veröffentlichung wünschen.

Wegfall der degressiven Abschreibung zum Jahresende

Die durch das „Konjunkturpaket II“ vorübergehend wiederbelebte Möglichkeit der degressiven Abschreibung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens  endet zum 31.12.2010. Bei Anschaffung oder Herstellung nach diesem Datum kommt nur noch eine gleichmäßige Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Betracht. Die degressive Abschreibung ermöglicht die Abschreibung in fallenden Jahresbeträgen. Damit kommt es zu einer schnelleren steuerlichen Auswirkung. Wir empfehlen Ihnen, dies bei ihrer Investitionsplanung berücksichtigen. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 410 Euro können weiterhin sofort abgeschrieben werden.

Tagungsraum mit Weitblick

Wußten Sie schon: Gerne stellen wir Ihnen unseren Konferenzraum im 8. OG des FOCUS-Mediport zur Verfügung. Ob Gesellschafter- oder Eigentümerversammlung, Meeting oder Empfang – alles ist möglich.

» Weitere Informationen finden Sie hier.