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Steuernews Februar 2012

Liebe Mandantinnen, liebe Mandanten, liebe Freunde der Kanzlei,

nun ist es schon gar nicht mehr so jung – das neue Jahr. Der Steuergesetzgeber macht ja ohnehin keine Pause – die Rechtsprechung auch nicht. Mit diesem Newsletter möchten wir Ihnen wieder einen kurzen Überblick über einige aktuelle Neuerungen und Entwicklungen geben.

Seit dem Jahreswechsel hat sich unser Mitarbeiterstamm um zwei neue Gesichter erweitert. Wir freuen uns sehr, dass wir mit Frau Astrid Glaubke und Frau Anne Kathrin Lehmann zwei seit vielen Jahren erfahrene Steuerfachangestellte für unsere Kanzlei gewinnen konnten. Des Weiteren haben wir einen zusätzlichen Ausbildungsplatz geschaffen, sodass wir derzeit zwei Auszubildende und eine Praktikantin fit für eine erfolgreiche Zukunft machen können. Machen Sie sich hier ein Bild von unserem gesamten Team. Wir sind gerne für Sie da!

Interessieren Sie sich für den Beruf des/der Steuerfachangestellten?!

» Informieren Sie sich hier über diesen zukunftsträchtigen und abwechslungsreifen Beruf. 

» Aktuelle Stellenangebote unserer Kanzlei finden Sie hier.

Nun wünschen wir Ihnen viel Spaß beim Lesen und stehen Ihnen für eine individuelle Beratung in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Belangen jederzeit gerne zur Verfügung.

Das Team Ihrer Steuerberater mit Mehrwert
von ARPS-AUBERT + Partner

Sparen beim Fahren

Sparen beim Fahren

Eine offensichtlich „verkehrsgünstigere" Straßenverbindung bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erfordert nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs keine Zeitersparnis von mindestens 20 Minuten gegenüber der kürzesten Strecke.

Die Richter entschieden, dass es auf die Umstände des Einzelfalls ankommt, ob eine Straßenverbindung aufgrund einer zu erwartenden Zeitersparnis als „offensichtlich verkehrsgünstiger“ anzusehen ist. Eine früher als Richtwert angenommene Zeitersparnis von mindestens 20 Minuten sei hierfür nicht zwingend ein Maßstab. Vielmehr sei darauf abzustellen, für welche Strecke sich ein „unvoreingenommener Straßenteilnehmer“ entschieden hätte. Dabei sind Umstände wie Streckenführung, Ampelschaltung, Schwerlastverkehr usw. zu berücksichtigen.

Ihr Vorteil: Sie können die Entfernungspauschale für die längere Wegstrecke beanspruchen, wenn diese verkehrsgünstiger ist.

Verzug mit Folgen

Der Wind wird rauer: Nach einer neuen Anweisung sollen die Finanzämter bei verspäteter Abgabe von Steueranmeldungen – zum Beispiel zur Umsatz- und Lohnsteuer – automatisch Mitteilungen an die Bußgeld- und Strafsachenstelle machen. In der verspäteten Abgabe einer Steueranmeldung wird eine „Steuerhinterziehung auf Zeit“ gesehen. Da diese aber auch auf Krankheit, fehlenden Unterlagen oder einfach auf Schusseligkeit beruhen kann, wurde auf eine automatische Meldung an die Strafsachenstelle in der Vergangenheit ausdrücklich verzichtet. Dies soll sich nun ändern.

Mit unseren Lösungen zur papierlosen Buchführung können Sie gleichzeitig sämtliche Prozesse der Unternehmensführung einfach und sicher steuern – zum Beispiel Aufträge verwalten und Rechnungen schreiben. Die Belege stehen uns gleichzeitig und tagesaktuell zur Buchung zur Verfügung. Damit können alle Fristen problemlos gewahrt werden, was aufgrund der neuen Verfügung immer wichtiger wird. Informieren Sie sich über alle weiteren Vorteile unter www.fibu-im-nu.de.

Zukunft mit Zuschuss

Seit 2008 gibt es sie: Die Bildungsprämie zur Förderung der Weiterbildung von Erwerbstätigen. Nun wurde die Verlängerung dieses staatlichen Zuschusses beschlossen. Einen Bildungsgutschein können ab 2012 diejenigen bekommen, deren zu versteuerndes Einkommen 20.000 Euro (bei Verheirateten: 40.000 Euro) nicht übersteigt. Interessierte müssen sich vor Beginn der Fortbildung an eine Beratungsstelle wenden. Diese vergibt dann einen „Prämiengutschein“, mit dem die Hälfte der Kosten – maximal 500 Euro – übernommen werden. Ihre nächste Beratungsstelle finden Sie hier.

Verbesserte Altersvorsorge

Ab 2012 gelten neue Höchstgrenzen bei der betrieblichen Altersversorgung.  Im Wege der Gehaltsumwandlung können ab sofort bis zu 2688 Euro im Jahr steuer- und sozialabgabenfrei eingezahlt werden, zum Beispiel in eine Direktversicherung. Bis 2011 lag die Höchstgrenze noch bei 2640 Euro. Soweit eine darüber hinausgehende Zahlung 1800 Euro im Jahr nicht übersteigt, fallen hierfür zwar Sozialabgaben aber keine Steuern an.

Urteil ohne Anwendung

Die Berücksichtigung von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen wird trotz gegenteiliger Rechtsprechung vom Finanzamt weiterhin abgelehnt. Das Bundesfinanzministerium hat dies in einem sog. Nichtanwendungserlass angewiesen. Der Bundesfinanzhof hatte entschieden, dass Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind, wenn der Steuerpflichtige darlegen kann, dass die Rechtsverfolgung oder -verteidigung eine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. 
Das Bundesfinanzministerium lehnt eine Anwendung dieser Rechtsprechung mit der Begründung ab, dass die Finanzverwaltung die Erfolgsaussichten bei Zivilprozessen nicht einschätzen kann. In einschlägigen Fällen sollten die Kosten dennoch angesetzt und Einspruch gegen die Ablehnung eingelegt werden. 

Informationen zu unserem umfangreichen Leistungsprofil zur Wahrung Ihres Rechtsschutzes finden Sie hier. Wir vertreten Sie in allen Instanzen, kompetent und erfahren. Gerne übersenden wir Ihnen eine Aufstellung unserer Referenzverfahren vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof.

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