Steuernews Dezember 2011
+ Steuern sparen mit der Krankenversicherung
+ Verluste aus Kapitalvermögen: Bescheinigung bis 15.12.2011 beantragen!
+ Steuerabzug in 2008 – Investitionsfrist endet am 31.12.2011!
+ Wichtig bei Vermietung an Angehörige: Miete ab 2012 überprüfen!
+ Photovoltaikanlagen: Vergütungssätze 2012
Liebe Mandantinnen, liebe Mandanten, liebe Freunde der Kanzlei,
mit großen Schritten geht es mal wieder auf das Jahresende zu. Traditionell ist dies die Zeit, sich mit anstehenden Änderungen im Steuerrecht auseinander zu setzen und etwaigen Handlungsbedarf zu erkennen. Mit diesem Newsletter möchten wir Ihnen einen groben Überblick über einige der zu beachtenden Aspekte geben.
Ein großer Erfolg war unser diesjähriger Mandantenabend für Heilberufe am 1. November in der Villa Schöningen in Potsdam. In geschichtsträchtiger Atmosphäre informierten wir Sie u. a. über die wesentlichen Änderungen des neuen Versorgungsstrukturgesetzes. Dazu bestand Gelegenheit, sich bei Wein und Fingerfood mit Kollegen und Fachleuten auszutauschen. Ein paar Impressionen finden Sie hier.
Weniger erfolgreich dagegen ist die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte. Wie bereits beim elektronischen Entgeltnachweis ELENA scheitert der Staat an seinen eigenen Gesetzen. Das unter dem Namen ElStAM geführte Verfahren sollte eigentlich am 01.01.2012 eingeführt werden. Nun führen Umsetzungsschwierigkeiten zu einer Verschiebung um mehrere Monate. Damit gilt die „letzte“ Lohnsteuerkarte 2010 zunächst auch weiterhin für 2012.
Deutliche Erleichterungen ergeben sich beim Umgang mit elektronischen Rechnungen. Worauf künftig zu achten ist, haben wir in einem Merkblatt für Sie zusammen gestellt.
Wir wünschen Ihnen eine gute Weihnachtszeit und ein paar erholsame Tage zum Jahreswechsel. Wir beraten Sie gerne – auch 2012.
von ARPS-AUBERT + Partner
Steuerberatungsgesellschaft
Steuern sparen mit der Krankenversicherung

Beiträge zur Basisabsicherung gegen Krankheit mindern im Jahr der Zahlung das zu versteuernde Einkommen. Aufgrund einer besonderen Berechnung (Günstigerprüfung) führt dieser Abzug jedoch im Regelfall dazu, dass die übrigen Vorsorgeaufwendungen keine steuerliche Wirkung mehr entfalten.
Zu den übrigen Vorsorgeaufwendungen zählen z. B. Beiträge zu
- Renten- und Lebensversicherungen mit und ohne Kapitalwahlrecht (alt)
- Unfall-, Haftpflicht- und Risikoversicherungen
- Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen
- Freiwillige Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit
- Auslands-Kranken- und Krankenzusatzversicherungen
Unser Tipp: Zahlen Sie Ihre Beiträge zur Krankenversicherung für die Jahre 2012 und 2013 voraus. Die Vorauszahlung muss spätestens am 20.12.2011 bei Ihrer Krankenversicherung eingegangen sein.
Durch die Vorauszahlung von (Basis-)Krankenversicherungsbeiträgen ergibt sich eine entsprechend höhere Steuerersparnis bereits in diesem Jahr. Da in den kommenden zwei Jahren derartige Beiträge nicht mehr entrichtet werden, wirken sich (nur) dadurch die gezahlten übrigen Vorsorgeaufwendungen zusätzlich steuerlich aus!
Die Entlastung ist einzelfallabhängig und sollte unbedingt individuell geplant werden. Je nach Versicherungsstruktur kann sich der Vorteil in einen Nachteil verkehren – insbesondere bei fehlenden Beiträgen in die Basis-Altersversorgung. Lassen Sie sich daher von uns individuell beraten!
Verluste aus Kapitalvermögen:
Bescheinigung bis 15.12.2011 beantragen!
Seit Einführung der Abgeltungsteuer kann ein Anleger bis zum 15.12. eines jeden Jahres die Ausstellung einer Verlustbescheinigung bei seiner Depotbank beantragen. Nur so lassen sich Verluste bei der Bank A mit Gewinnen bei der Bank B verrechnen.
Bis 2008 konnten Anleger ihre Gewinne und Verluste aus Kapitalvermögen in der Einkommensteuererklärung miteinander verrechnen. Dies erledigen nun in der Regel die Banken. Derjenige der alle Depots und Konten bei einem Kreditinstitut führt, braucht grundsätzlich nichts zu veranlassen. Anders verhält es sich, wenn Depots bei mehreren Banken unterhalten werden:
Werden bei der Bank B in 2011 Gewinne realisiert, während bei Bank A Verluste entstanden sind, sollten Sie bis zum 15.12.2011 einen unwiderruflichen Antrag an die Bank A richten, diesen Verlust zu bescheinigen. So kann in der Einkommensteuererklärung 2011 der Verlust bei der einen mit dem Gewinn bei der anderen Bank verrechnet werden. Ohne Verlustbescheinigungen gehen die Verlust zwar nicht verloren, denn die Bank A trägt die erlittenen Verluste automatisch auf das nächste Jahr vor, aber eine Verrechnung mit Gewinnen bei den Bank B kann dann in 2011 nicht mehr erfolgen. Die Gewinne bei Bank B werden ohne die Verlustbescheinigung der Bank A in 2011 voll versteuert.
Lassen Sie sich zum Thema Kapitaleinkünfte individuell von uns beraten. Besondere Strategien sind vor allem gefragt, wenn noch so genannte Altverluste, also vor dem 01.01.2009 entstandene Verluste aus Wertpapier- und Aktienveräußerungen, vorhanden sind.
Steuerabzug in 2008 – Investitionsfrist endet am 31.12.2011!
Unternehmer, die im Rahmen der Steuererklärung 2008 Abzugsbeträge für beabsichtigte Anschaffungen von Sachanlagegütern gebildet haben, sollten die Investitionen bis spätestens 31.12.2011 umgesetzt haben. Andernfalls kommt es zu einer rückwirkenden Änderung der Einkommensteuerfestsetzung für 2008. Nach Auffassung des Finanzamtes ist diese zu verzinsen. Wer nicht investiert und dies dem Finanzamt vor Ablauf des Jahres mitteilt, kann diese Verzinsung möglicherweise vermeiden. Ein entsprechendes Verfahren ist beim Bundesfinanzhof anhängig. Wir wahren Ihren Rechtsschutz: Informieren Sie sich hier.
Wichtig bei Vermietung an Angehörige: Miete ab 2012 überprüfen!
Durch Neuregelung des Einkommensteuergesetzes werden ab 2012 die Grenzen bei verbilligter Wohnraumüberlassung vereinheitlicht. Es entfällt der Verzicht auf das Erfordernis einer Totalüberschussprognose in diesen Fällen. Die negativen Folgen einer verbilligten Wohnraumüberlassung bei einer Nettokaltmiete zwischen 56% und 75% der Marktmiete fallen weg. Ab dem 01.01.2012 gelten einheitlich 66% bzw. 2/3 der ortsüblichen Miete als maßgeblicher Ansatz für eine vollentgeltliche Vermietung mit vollem Werbungskostenabzug.
Alle Vermieter, die Wohnungen an Angehörige vermieten sollten daher die Miethöhen überprüfen und gegebenenfalls zum 1. Januar 2012 anpassen. Nachfolgend geben wir Ihnen Hinweise für die Überprüfung:
- Beträgt die vereinbarte Miethöhe mindestens 66% der ortsüblichen Miete, so gilt die Vermietung als vollentgeltlich und erlaubt den vollen Abzug der mit der Vermietung zusammenhängenden Werbungskosten. Die früher aufwändig zu erstellende Ertragsprognose entfällt. Die Miete muss nicht angepasst werden.
- Beträgt die vereinbarte Miethöhe weniger als 66% der ortsüblichen Miete, ist eine Aufteilung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil vorzunehmen. Als Folge sind dann die Aufwendungen nur anteilig als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in der Erklärung zur Einkommensteuer abziehbar. In diesem Fall sollte die Miete auf mindestens 66% der ortsüblichen Miete angepasst werden.
Vorsorglich empfehlen wir, die Grenze von 66% nicht zu eng zu wählen, da es bei der Ermittlung der ortsüblichen Miete durch das Finanzamt zu Abweichungen kommen kann.
Nutzen Sie unser Beratungsangebot im Bereich Immobilienbesteuerung!
Photovoltaikanlagen: Vergütungssätze 2012
Die Bundesnetzagentur hat die neuen Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen für das Jahr 2012 veröffentlicht. Für Anlagen, die ab dem 01.01.2012 in Betrieb gehen, erhält der Betreiber für jede in das Netz eingespeiste Kilowattstunde Strom einen Betrag zwischen 17,94 Cent und 24,43 Cent, je nach Standort und Größe der Anlage. Damit sinkt die Vergütung um 15 %. Auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur sind weitere Einzelheiten zu den Degressions- und Vergütungssätzen sowie zu den Datenmeldungen zu finden.


