Investieren im Ausland
Es steht Ihnen als Unternehmer frei, in welcher Form Sie Ihre Tätigkeit im Ausland organisieren möchten.
Zur Wahl stehen z.B.
- Direktgeschäfte aus dem Inland
- Begründung einer Handelsvertretung im Ausland
- Einrichtung einer Betriebsstätte oder ständigen Einrichtung im Ausland
- Beteiligung an einer ausländischen Personengesellschaft
- Gründung einer Kapitalgesellschaft im Ausland
Für eine Entscheidung spielen steuerrechtliche Aspekte eine wesentliche Rolle. Wir unterstützen Sie hierbei durch gezielte Steuerplanung und erörtern mit Ihnen die Rechtslage nach in- und ausländischem Recht. In diesem Zusammenhang ist eine Fülle von Spezialregelungen zu beachten, z. B.
- Sonderregelungen über Verrechnungspreise und Funktionsverlagerungen
- Doppelbesteuerungsabkommen
- europarechtliche Richtlinien und Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs
- Verlustverrechnungsregelungen
- besondere Dokumentations- und Anzeigepflichten
- Missbrauchsvorschriften
Wir beraten Sie laufend und individuell zu allen Fragen des internationalen Steuerrechts – kompetent und verständlich. Zu unserer Fachberatung zählt insbesondere
- Internationale Steuerplanung (Holdings)
- Reduktion von Quellensteuern und Anrechnungsüberhängen
- Betriebsstättengründung im Ausland
- Gewinnabgrenzung bei Betriebsstätten im In- und Ausland
- Hilfeleistung beim Aufbau einer Verrechnungspreisstudie
- Durchführung von Verständigungsverfahren
- Einholung verbindlicher Auskünfte
- Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen
- Anträge auf Vorsteuervergütung
- Rechtsformwahl und Steuerplanung
- Rechtstypenvergleiche (z. B. bei amerikanischer LLC.)
- Lösung von Qualifikationskonflikten
- Freistellungsverfahren





