Sie befinden sich hier: Startseite  » Leistungen  » Internationales Steuerrecht  » 

Schwerpunkt Internationales Steuerrecht

Das Internationale Steuerrecht gewinnt zunehmend an Komplexität.

Jede Person mit grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Interesse kommt nicht umhin, sich mit einer Fülle an steuerrechtlichen Sonderregelungen auseinander zu setzen. Zu beachten sind Vorschriften des nationalen und europäischen Steuerrechts, bilaterale Vereinbarungen und Rechtsprechung.

Das so genannte Welteinkommensprinzip und die unterschiedliche Behandlung einzelner Sachverhalte in verschiedenen Steuersystemen einzelner Länder kann dazu führen, dass dieser sowohl im Inland als auch im Ausland der Besteuerung unterliegt, sodass Doppel- bzw. Mehrfachbesteuerungen auftreten. Die Steuergesetze können aber auch die grenzüberschreitenden Aktivitäten fördern, wenn durch besondere Gestaltungsmöglichkeiten, die sich aus der internationalen Tätigkeit ergeben, eine geringere Steuerbelastung erreicht wird.

Unsere Kanzlei verfügt über Steuerberater, die einen mehrwöchigen Lehrgang zum Themenkomplex Internationales Steuerrecht erfolgreich absolviert haben und sich aufgrund besonderen Interesses auf diesem Gebiet laufend fortbilden. Am 25. September 2009 wurden Frau Steuerberaterin Romana Dziuk und Herrn Steuerberater Michael v. Arps-Aubert von der Steuerberaterkammer Berlin zum/zur „Fachberater/in für Internationales Steuerrecht“ bestellt. Hierdurch können wir Sie besonders kompetent beraten. Wir verstehen uns als langfristige Partner und halten Ihnen den Rücken frei.

Unser Leistungsprofil entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Kategorien. Wir freuen uns für Sie tätig werden zu dürfen.

Polski
 
Fibu-im-Nu Logo