Als Zahnarzt stehen für Sie Ihre Patienten an erster Stelle. Bürokratie, Buchhaltung und steuerlichen Belange sind notwendige Übel, die jedoch nicht selten eine Herausforderung im beruflichen Alltag darstellen. Als erfahrene Steuerberater für Zahnärzte nehmen wir Ihnen diesen Aufwand ab, sodass Sie sich voll und ganz auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihre Patienten.
Von Arps-Aubert + Partner sind Ihre Experten für Steuern und digitale Finanzbuchhaltung. Unsere Mandanten profitieren von unserem Fachwissen und einer individuellen Betreuung. Egal ob Jahresabschluss, Steuererklärung oder Lohnabrechnung — bei uns sind Sie bestens aufgehoben.
Neben der klassischen Steuerberatung unterstützen wir Zahnärzte unter anderem bei der Praxisgründung und -umstrukturierung sowie beim Kauf und Verkauf Ihrer zahnärztlichen Praxis. Auch beim privaten Vermögensaufbau stehen wir Ihnen beratend zur Seite.
Als kompetente Steuerberater für Zahnärzte beraten wir Sie bei Gründung sowie Kauf oder Verkauf Ihrer Praxis. Möchten Sie Ihre Zahnarztpraxis umstrukturieren, einen neuen Gesellschafter aufnehmen oder ein medizinisches Versorgungszentrum gründen, stehen wir Ihnen ebenfalls mit Rat und Tat zur Seite.
Unsere Steuerberater für Zahnärzte betreuen auch Gesellschaftsformen, in denen sich mehrere Zahnmediziner zusammenschließen. Diese sind im Einzelnen:
In Abstimmung auf Größe und Besonderheiten des gewählten Gesellschaftsmodells werten wir betriebswirtschaftliche Aspekte wie das Rechnungswesen oder die Gewinnermittlungsart aus. Von Arps-Aubert + Partner unterstützt Sie dabei, Ihre Geschäftsabläufe zu optimieren und die richtigen Strukturen zu schaffen. So kann jeder Partner die Entwicklung der Geldverkehrs- und Kapitalkonten erkennen und ist stets über seine Einnahmen und die der Praxis im Bilde.
Darüber hinaus stehen wir Ihnen als Steuerberater für Zahnärzte beim Ein- und Austritt von Gesellschaftern zur Seite und kümmern uns um die notwendigen Anträge. Auf diese Weise können wir unsere Mandanten aus steuerrechtlicher Perspektive eine sichere Umsetzung gewährleisten, die letztendlich auch wirtschaftlich die beste Lösung für Sie darstellt.
Unsere Kanzlei berät Sie als Steuerberater für Zahnärzte rund um die Themen Steuern und Buchhaltung. Aufgrund komplexer Strukturen, Transparenzvorgaben und sich ständig ändernder Rahmenbedingungen, können steuerliche sowie betriebswirtschaftliche Aspekte zur Belastungsprobe werden.
Unsere kompetenten Steuerberater für Heilberufe nehmen Ihnen diese Bürde ab und kümmern sich um Ihre Steuern. Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung und Expertise im Steuerecht zu Ihrem Vorteil. Wir wissen, worauf es für Sie als Zahnarzt ankommt und garantieren Ihnen beste Beratung.
Unser Team setzt sich aus zahlreichen Steuerspezialistinnen und -spezialisten zusammen, die Ihnen die bestmögliche Beratung bieten. Wir kümmern uns mit Verstand und Herzblut um unsere Mandanten und unterstützen Sie in sämtlichen steuerlichen Belangen. Im Rahmen der Steuerberatung für Heilberufe arbeiten wir für Sie als:
Wir sind an zwei Standorten für Sie da: Unsere Steuerberater in Berlin betreuen unsere Klienten im Hauptstadt-Office, während uns unsere Steuerberater in München in Süddeutschland vertreten.
Von Arps-Aubert + Partner ist Ihr Experte für digitale Buchführung und Finanzbuchhaltung. Wir sind fest davon überzeugt: Die erfolgreiche Führung einer Zahnarztpraxis fußt auf einem zeitgemäßen, effektiven Rechnungswesen. Wir stimmen unsere Prozesse genau auf Ihre Fachgruppe, Rechtsform und Praxisstruktur ab, sodass Sie eine maßgeschneiderte, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene, Steuerberatung erhalten.
Im Zuge der Prozess- und Organisationsberatung optimieren wir steuerliche und wirtschaftliche Abläufe nach Ihren Vorstellungen — umfassend, zukunftsorientiert und transparent. Die digitale Buchführung unserer Steuerberater für Zahnärzte ermöglicht Ihnen einen zügigen, sicheren Beleg- und Datenaustausch. Der Informationstransfer mit Ihrer Bank wird auf diese Weise erheblich vereinfacht.
Im Rahmen der Steuerberatung übernimmt unsere Kanzlei die Gewinnermittlung und überprüft, welche Form am besten für Sie geeignet ist. Auch in Bezug auf eine freiwillige Bilanzierung und die Erstellung der Einnahme-Überschussrechnung (EÜR) genießen Sie eine fachmännische Beratung unserer spezialisierten Experten.
Als Steuerberater für Zahnärzte kümmern wir uns um Jahresabschluss, Steuererklärung und Co. — individuell, kompetent und gesetzeskonform. Zudem stehen Ihnen unsere Berater in wichtigen Fragen zur Umsatzsteuer bei. Viele Zahnmediziner denken, sie seien automatisch von der Umsatzsteuer befreit. Dies gilt jedoch nur für therapeutische Leistungen. Ästhetisch-plastische Eingriffe, Gutachten oder Vorträge sind beispielsweise von der Steuerbefreiung ausgenommen. Gehen Sie in puncto Umsatzsteuer auf Nummer sicher und vertrauen Sie auf unsere Finanzexperten.
Bei Bedarf unterstützen wir Sie bei der Lohnabrechnung. Dabei informieren wir Sie anlassbezogen über Gestaltungsmöglichkeiten, um Steuern zu sparen und die Lohnnebenkosten zu senken. Unsere Steuerberater für Zahnärzte übernehmen den administrativen Aufwand der Lohnabrechnung für Sie und helfen Ihnen dabei, gesetzlichen Transparenzvorschriften sowie Meldepflichten nachzukommen.
Die Steuerexperten unserer Kanzlei kennen sämtliche Fallstricke und potenzielle Fehlerquellen einer Betriebsprüfung. Mit unserer Unterstützung blicken Sie einer Prüfung durch das Finanzamt oder den Sozialversicherungsträger gelassen entgegen. Wir bereiten Sie umfassend und professionell auf die bevorstehende Betriebsprüfung vor.
Profitieren Sie von unserer Expertise! Durch unsere langjährige Erfahrung kennen wir diesbezüglich alle verfahrensrechtlichen und psychologischen Kniffe. Auch im Hinblick auf die elektronische Auswertung der steuerrelevanten Daten sind Sie bei unseren Steuerberatern für Zahnärzte an der richtigen Adresse. Außerdem stehen wir Ihnen bei der Praxisbewertung zur Seite. Eine solche ist essenziell, wenn Sie Ihre Zahnarztpraxis verkaufen möchten. Vor dem Kauf oder der Übernahme einer Praxis bietet Ihnen eine Bewertung wichtige Informationen, die Sie während den Verhandlungen für sich nutzen können. Auch wenn es um den Zugewinnausgleich bei einer Scheidung, die Berufsunfähigkeit oder den Todesfall geht, spielt die Praxisbewertung eine große Rolle.