THG-Quote und E-Auto
Treibhausgasminderungs-Quote: Attraktive Einnahmequelle für E-Auto-Fahrer?!
Wer in Deutschland Kraftstoffe vertreibt, muss die dadurch verursachten Emissionen als sog. Quotenverpflichteter (QV) gemäß der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) jährlich um einen vorgegebenen Prozentsatz mindern. Die Einsparung können die QV durch das Inverkehrbringen bestimmter Erzeugnisse aus erneuerbaren Energien selbst generieren oder ihre Verpflichtung auf Dritte übertragen und damit deren Einsparungen nutzen. Man spricht dann vom Handel mit THG-Quoten. Es lohnt sich, in diesem Zusammenhang auf die THG-Quote und E-Autos zu blicken.
Ladestrom für Elektroautos ist auf THG-Quote anrechenbar
Auf die THG-Quote anrechenbar ist insbesondere abgegebener Ladestrom für Elektrofahrzeuge. Nachdem die Einsparung zunächst dem Stromanbieter zuzurechnen war, gilt dies seit dem Jahr 2022 für Ladepunktbetreiber (LPB) bzw. von ihnen benannte Dritte. Zu den LPB zählen neben Betreibern öffentlicher Ladepunkte alle (auch privaten) Halter reiner Elektrofahrzeuge. Diese können sich (pauschale) THG-Minderungen anrechnen lassen und „weiterverkaufen“. Die THG-Quote ist für E-Auto-Besitzer also durchaus interessant, da der elektrische Strom für Straßenfahrzeuge mit Elektroantrieb zur Erfüllung der Quote genutzt werden kann. Dabei ist auch Strom aus privaten Ladevorrichtungen anrechenbar. Je Batterie-Elektrofahrzeug ist ein pauschaler Schätzwert anzusetzen. Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge sind ausgeschlossen.
Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug privat oder gewerblich genutzt wird, es gekauft, geleast oder finanziert wurde. Einzig notwendig ist die Eintragung als Halter im Fahrzeugschein. Die maximale Vergütung richtet sich nach der Fahrzeugklasse, für die jedes Jahr die Höhe der Einsparung neu berechnet wird.
Ladepunktbetreiber ist der Fahrzeughalter
Das Umweltbundesamt (UBA) bescheinigt u.a. die Strommengen, die zur Verwendung im Straßenverkehr eingesetzt wurden. Erlöse für diese Mengen können damit erst erzielt werden, wenn ein entsprechender Vertrag mit dem Ziel der Übertragung der Erfüllung der Quotenverpflichtung mit einem quotenverpflichteten Unternehmen geschlossen wird. Dieser sogenannte "Quotenhandel" liegt jedoch nicht im Zuständigkeitsbereich des UBA. Berechtigt, dem UBA Strommengen mitzuteilen und damit Anträge auf Ausstellung einer Bescheinigung zu stellen, ist der Ladepunktbetreiber oder eine von ihm bestimmte Person, in der Regel ein entsprechender Dienstleister. Für die Anrechnung des nichtöffentlichen Ladens gilt diejenige Person als Ladepunktbetreiber, auf die das reine Batterie-Elektrofahrzeug zugelassen ist. Diese Regelung bzgl. der THG-Quote und Elektroautos gilt ab 2022.
Weitere Infos zur steuerlichen Förderung der Energiewende finden Sie hier.
THG-Quote für E-Auto nutzen: Das ist zu tun
In der Praxis teilt der Antragsteller dem UBA die relevante energetische Menge des elektrischen Stroms eines Verpflichtungsjahres bis zum 28.02. des Folgejahres mit. Zur Vermarktung dieser Strommengen haben sich Vermittlungsplattformen gebildet, die die THG-Quote von vielen Autobesitzern bündeln und diese dann als insgesamt große CO2-Einsparungen am Markt anbieten. Die einzelnen Abnehmer (z.B. Kraftstoffproduzenten) zahlen daher für den Strom von nichtöffentlichen Ladepunkten und E-Autos jährliche Prämien. Diese variieren je nach Abnehmer zwischen 250 Euro und 400 Euro pro Jahr. Dies gilt außer für Elektro-Pkw auch für E-Räder, sofern diese eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mindestens 45 km/h haben (sog. S-Pedelecs).
Steuerlich wichtig: Privatfahrzeug oder Dienstwagen
Einkommensteuerlich richtet sich der THG-Quotenhandel nach den allgemeinen Grundsätzen über den Kauf und Verkauf von Wirtschaftsgütern. Die THG-Quote ist ein handelbares (immaterielles) Wirtschaftsgut. Sie wird mit der Übertragung an einen Dritten veräußert. Sie kann in jedem Verpflichtungsjahr nur einem Dritten überlassen werden und entsteht durch die eingesparten THG-Emissionen der geschätzten Strommenge jährlich neu.
Bei Fahrzeugen des Betriebsvermögens stellt die Prämienzahlung eine steuerpflichtige Betriebseinnahme dar, die sowohl der Einkommensteuer als auch der Gewerbesteuer unterliegt. Bei Fahrzeugen des Privatvermögens unterliegt die Veräußerung der THG-Quote mangels „Anschaffung“ nicht der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft im Sinne von § 23 EStG. Die Prämienzahlung im Privatvermögen ist damit nicht steuerbar und löst keine Einkommensteuer aus.
Umsatzsteuerlich gilt folgendes:
Überträgt eine Privatperson ihre vom UBA bescheinigte THG-Quote aus einem auf sie zugelassenen und ihrem nichtunternehmerischen Bereich zugeordneten Elektrofahrzeug jährlich gegen eine Vergütung an einen Ankäufer, handelt es sich dabei um keine nachhaltige Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 UStG. Das bedeutet, dass mangels Unternehmen keine Umsatzsteuer anfällt.
Überträgt ein Unternehmer seine vom UBA bescheinigte THG-Quote aus einem auf ihn zugelassenen und seinem unternehmerischen Bereich zugeordneten Elektrofahrzeug jährlich gegen eine Vergütung an einen Ankäufer, handelt es sich dabei um einen Teil der unternehmerischen Tätigkeit. Der Erlös unterliegt der Umsatzsteuer. Durch eine Erweiterung des § 13b UStG unterfällt der THG-Quotenhandel künftig dem Reverse-Charge-Verfahren; die Steuerschuldnerschaft geht auf den Empfänger über.
Nutzen Sie Ihr E-Auto als Dienstwagen, sollten Sie sich auch über das Thema Dienstwagen-Versteuerung & Fahrtenbuch informieren.
Elektroauto und THG-Quote: Fazit
Die Nutzung von E-Fahrzeugen und privaten Ladepunkten kann künftig nicht nur dazu dienen, neben Umweltgesichtspunkten auch Steuervorteile zu erhalten, sondern zusätzlich, um daraus Einnahmen zu generieren. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um ein privates oder ein betriebliches Fahrzeug handelt. Da die Verkaufsplattformen noch neu sind, bleibt abzuwarten, wie sich diese am Markt durchsetzen werden, damit der Quotenhandel auch für den Pkw-Eigentümer bzw. den Eigentümer der Ladepunkte optimal gestaltet werden kann.
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