Notfallbeihilfen
Arbeitnehmer in Not
Das Leben ist und bleibt unberechenbar. In außergewöhnlichen Notfällen kann der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer jährlich mit bis zu 600 EUR steuer- und sozialabgabenfrei unterstützen. Rechtfertigende Anlässe sind
- Krankheits- und Unglücksfälle,
- der Tod naher Angehöriger,
- Vermögensverluste aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen oder Diebstahl),
- eine Inanspruchnahme aus Bürgschaften oder
- Haftungsfälle.
Tipp:
Hat der Arbeitgeber weniger als fünf Mitarbeiter beschäftigt, reicht es für die Steuer- und Sozialabgabefreiheit, wenn einer der rechtfertigenden Anlässe glaubhaft gemacht werden kann.
Bei mehr als fünf Arbeitnehmern muss zusätzlich eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Unterstützung wird von einer mit Mitteln des Arbeitgebers geschaffenen, aber von ihm unabhängigen und mit ausreichender Selbstständigkeit ausgestatteten Einrichtung gezahlt.
- Der Betriebsrat oder eine andere Arbeitnehmervertretung, auf die der Arbeitgeber keinen maßgeblichen Einfluss, zahlt die Unterstützung aus Mitteln, die der Arbeitgeber zur Verfügung stellt.
- Der Arbeitgeber zahlt die Unterstützung nach Anhörung des Betriebsrats (oder einer anderen Arbeitnehmervertretung) selbst aus.
- Der Arbeitgeber zahlt die Unterstützung nach einheitlichen Grundsätzen aus, denen der Betriebsrat oder die Arbeitnehmervertretung zugestimmt haben.





