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Schwanger? Elterngeld rechtzeitig optimieren!

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettolohn in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes (ohne Einmalzahlungen).

Mehr Nettolohn vor der Geburt bedeutet mehr Elterngeld nach der Geburt.

Ein rechtzeitiger Wechsel der Lohnsteuerklasse kann bei Eheleuten zu einem deutlich höheren Anspruch auf Elterngeld führen. Werdende Mütter sollten daher möglichst früh von der Steuerklasse V oder IV in die günstigere Steuerklasse III wechseln. Diese Gestaltung ist nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (B 10 EG 3/08 R) zulässig. Bislang hatten die Elterngeldstellen einen Wechsel der Steuerklasse während der Schwangerschaft als rechtsmissbräuchlich gewertet und dementsprechend ignoriert.

Dass es um viel Geld gehen kann, soll an folgendem Beispiel verdeutlicht werden (Monatswerte):

LohnsteuerklasseVIVIII
Bruttogehalt3.500,00 Euro3.500,00 Euro3.500,00 Euro
Nettogehalt1.544,37 Euro2.045,50 Euro2.380,36 Euro
- Werbungskosten-76,67 Euro-76,67 Euro-76,67 Euro
Nettoeinkommen 1.467,70 Euro1.968,83 Euro2.303,69 Euro
Elterngeld (67%)983,36 Euro1.319,12 Euro1.543,47 Euro
Vorteil V-IV, IV-III335,76 Euro224,35 Euro
Vorteil V-III560,11 Euro

Die aufgrund des Steuerklassenwechsels zuviel gezahlte Lohnsteuer holen Sie sich im Rahmen eines Antrags auf Veranlagung zur Einkommensteuer nach Ablauf des Jahres beim Finanzamt zurück. Hierbei helfen wir Ihnen gerne.



Stand:  Mai 2010